Der Kinderzahnarzt sollte unter anderem in folgenden Fällen aufgesucht werden: Verlagerter, extrahierter oder eingedrückter Zahn, gebrochener Zahn, luxierter Zahn.
Arzt/Ärztin: Je nach Ausmaß des Unfalls sollte sofort der Hausarzt informiert und der Zahnarzt konsultiert werden. Bei starken Blutungen ist das Anlegen eines sauberen Taschentuchs oder eines Druckverbands erwünscht.
Krankenhaus : Wenn das Kind eine Gehirnerschütterung mit Symptomen wie Schwindel, ungleichmäßig geweiteten Pupillen oder Erbrechen erleidet, muss zuerst ein Krankenhaus aufgesucht werden.
Ebenso ist es notwendig, dass eventuelle Weichteilverletzungen vom Kinderarzt oder in der Notaufnahme des Krankenhauses behandelt werden.
Der Zahnarzt ist dann in der Lage, Zahnverletzungen festzustellen und zu behandeln.
Ja! Man kann von einem zahnärztlichen Notfall sprechen, da Schäden an den Milchzähnen zu Schäden an den bleibenden Zähnen führen können, auch wenn diese noch nicht durchgebrochen sind.